Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage unserer vertraglichen Zusammenarbeit und regeln die Nutzung unserer Clubleistungen.
Fassung Jänner 2026
Mitgliedschaft
Jedes Mitglied unterliegt den bei Vertragsabschluss geltenden Mitgliedsbedingungen, der Hausordnung, den Datenschutzbestimmungen, die dem Mitglied zur Verfügung gestellt wurden. Der Club ist berechtigt, die Mitgliedsbedingungen und die Hausordnung zu ändern, sofern die Änderungen
- zur Umsetzung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich,
- zur Anpassung an technische, betriebliche oder sicherheitsrelevante Anforderungen notwendig, oder
- zur Schließung von Regelungslücken geboten sind, und dadurch keine wesentliche Veränderung des vertraglichen Gleichgewichts zwischen Club und Mitglied eintritt.
Änderungen treten nur in Kraft, wenn sie dem Mitglied mindestens einen Monat im Voraus per E-Mail oder schriftlich an die zuletzt bekannt gegebene Adresse mitgeteilt wurden. Das Mitglied kann den Änderungen innerhalb eines Monats ab Zugang widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen ab dem angekündigten Zeitpunkt als vom Mitglied genehmigt. In der Änderungsmitteilung wird das Mitglied ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist hingewiesen.
AUSÜBUNGSART
Die Ausübung der Mitgliedschaft ist begrenzt auf eine Clubanlage: Heiligenstädter Lände 17, 1190 (Club Wien) oder Campus 21, 2345 Brunn am Gebirge (Club Brunn). Die Diamond-Card und die Twin-Card sind in beiden Anlagen gültig. Jedes Mitglied hat sich an die an der Rezeption angeschlagenen Cluböffnungszeiten zu halten.
BENÜTZUNG DER EINRICHTUNG
Jedes Mitglied darf nur die Einrichtungen des Clubs benützen, zu denen es die jeweilige Mitgliedsart berechtigt bzw. für deren Benutzung es ein separates Entgelt entrichtet.
Mitglieds- und Einschreibegebühr
FORM
Die Mitgliedschaft wird in Form einer einmaligen Einschreibegebühr erworben. Diese beinhaltet unter anderem Fitness Check und one2one Trainingsplanerstellung, Trainingsadaptierung nach 4 bis 8 Wochen, ein kostenloses Handtuch pro Besuch. Für die Zurverfügungstellung der Clubeinrichtungen ist eine monatliche Mitgliedsgebühr je nach Mitgliedsart zu entrichten.
HÖHE
Die Mitglieds- und Einschreibegebühr bei Neuaufnahme ist für jedes Mitglied im Mitgliedsantrag vermerkt.
ERHÖHUNG DER MITGLIEDSGEBÜHR
Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich zum 1. November entsprechend der prozentuellen Veränderung des von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) angepasst. Als Vergleichsindex gilt jeweils der Augustindex. Festgehalten wird, dass eine erstmalige Anpassung des Mitgliedsbeitrags frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Abschluss des Fitnessvertrags möglich ist. Nach diesem Zeitpunkt ist jede weitere Anpassung jeweils zum 1. November eines jeden Jahres möglich. Das Mitglied wird spätestens bis zum 15. Oktober schriftlich (per E-Mail oder Brief) an die zuletzt mitgeteilte Adresse über die geplante Anpassung informiert. Die Mitteilung enthält den neuen Beitrag, die zugrunde liegenden Indexstände, sowie einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Widerspricht das Mitglied der Änderung nicht bis spätestens 31. Oktober schriftlich, gilt die Anpassung als angenommen. Wird in einem Jahr keine Anpassung vorgenommen, bleibt das Recht zur indexbasierten Anpassung in Folgejahren unberührt; eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen.
ZAHLUNGSKONDITIONEN
Die Einschreibegebühr ist spätestens 14 Tage nach Abschluss der Mitgliedschaft zur Zahlung fällig. Die monatliche Mitgliedsgebühr ist jeweils am Fünften des laufenden Kalendermonates fällig.
FOLGEN DER NICHTZAHLUNG
Ist das Mitglied mit einer fälligen Gebühr mehr als sechs Wochen im Rückstand und wurde es unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt, so kann der Club dem Mitglied den Zutritt zur Anlage untersagen, unbeschadet der Rechte die Einschreibgebühr einzufordern, die Mitgliedsgebühr auch für die Folgemonate zu begehren und die Mitgliedschaft aufzulösen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Club berechtigt, sämtliche Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (Mahnspesen des Clubs, Anwaltskosten abgerechnet nach dem gültigen Rechtsanwaltstarif) und Verzugszinsen in der Höhe von 5% per anno der europäischen Zentralbank zu begehren. Der Club ist darüber hinaus berechtigt offene Forderungen und die für deren Betreibung notwendigen Daten, nämlich Name, Anschrift, Geburtsdatum, Emailadresse, Telefonnummer an Wirtschaftsauskunfteien (KSV 1870 Forderungsmanagement GmbH, AKV EUROPA – Alpenländischer Kreditorenverband oder Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG) zu übergeben. Die Kosten der Betreibung gehen zu Lasten des Mitglieds.
Beendigung der Mitgliedschaft und Ansprüche
Die Mitgliedschaft endet:
1) durch schriftliche Kündigung seitens des Mitglieds mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Langt das Kündigungsschreiben nicht bis spätestens zwei Monate vor dem angestrebten Kündigungstermin im Club ein, so wird die Kündigung für den nächsten Kündigungstermin rechtswirksam. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Einschreibegebühr besteht nicht. Eine etwaige Mitgliedsgebührenvorauszahlung wird rückerstattet.
2) durch schriftliche Kündigung seitens des Clubs mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Monatsende. Erfolgt die Kündigung in den ersten 10 Jahren ab Vertragsabschluss (bei Übertragung bzw. Mehrfachübertragung gilt der Zeitpunkt des erstübertragenden Vertragsabschlusses), wird dem Mitglied die Einschreibegebühr abzüglich 10% für jedes bereits begonnene Mitgliedsjahr rückbezahlt. Eine etwaige Mitgliedsgebührenvorauszahlung wird rückerstattet.
3) durch sofortige Auflösung der Mitgliedschaft mittels eingeschriebenen Briefs seitens des Clubs, wenn das Mitglied,
- trotz Abmahnung erheblich oder wiederholt gegen die aktuell gültigen Mitgliedsbedingungen oder die Hausordnung verstößt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Einschreibegebühr. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung werden aliquot rückerstattet.
- mit einer fälligen Gebühr (Einschreibe- und/oder Mitgliedsgebühr) mehr als 6 Wochen im Rückstand ist und trotz Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen keine Zahlung geleistet hat. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung etwaiger geleisteter Einschreibe-, Mitglieds- oder sonstiger Gebühren. Die Clubleitung ist nicht verpflichtet, das Mitglied mehr als einmal zu mahnen.
- durch Tod des Mitgliedes. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Einschreibegebühr und etwaiger im Voraus bezahlter Mitgliedsgebühren besteht nicht.
- wenn der Betrieb des Fitnessstudios dauerhaft eingestellt wird, etwa aufgrund behördlicher Anordnung, wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder sonstiger objektiv nachvollziehbarer Gründe. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliedsbeiträge für nicht konsumierte Zeiträume. Die Einschreibegebühr wird aliquot zurückerstattet, sofern seit Vertragsbeginn weniger als ein Jahr vergangen ist.
4) durch Übertragung der Mitgliedschaft laut geltenden Mitgliedsbedingungen
5) nach Vollendung des 20. Lebensjahres bei Jugendmitgliedschaften
6) nach Vollendung des 26. Lebensjahres bei Studentenmitgliedschaften.
Wesentliche, sonstige Verpflichtungen
Das Mitglied hat:
- sich gegenüber anderen Mitgliedern mit aller Fairness und Sportlichkeit zu verhalten und alles zu unterlassen, was die Ordnung und Ruhe im Clubbetrieb über das für Fitnesscenterbetriebe gewöhnliche Maß hinaus stört,
- die Einrichtungen des Clubs mit großer Sorgfalt zu behandeln,
- die im Interesse eines geordneten, sicheren und reibungslosen Betriebs ergehenden sachlich gerechtfertigten Anweisungen der Clubleitung zu befolgen, soweit diese auf der Hausordnung, den Mitgliedsbedingungen oder den allgemeinen Sicherheits- und Hygieneregeln beruhen. Weisungen, die darüber hinausgehen, sind nur verbindlich, soweit sie dem Mitglied zumutbar und erforderlich sind, um den Clubbetrieb aufrechtzuerhalten oder die Sicherheit von Personen oder Einrichtungen zu gewährleisten.
Haftungsausschluss
Der Club übernimmt keine Haftung für vom Mitglied mitgebrachte und nicht an den dafür vorgesehenen Plätzen (Rezeption/Kästchen) oder sonst ordnungsgemäß verwahrte Kleidung, Wertgegenstände sowie Geld. Grundsätzlich haftet der Club für Sachschäden, die von Personen, für die er einzustehen hat, verursacht wurden, nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.
Jedes Mitglied verpflichtet sich, in physischer Verfassung zu sein um aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden ausführen zu können.
Es obliegt dem Mitglied, bei Benützung von Gerätschaften oder Anlagen Gebrauchsvorgänge bei den Beauftragten des Clubs, vor allem hinsichtlich der Fitnessgeräte zu erfragen, ansonsten die Benützung auf eigene Gefahr erfolgt.
Wird es dem Club aus Gründen, die er nicht vertreten zu hat (höhere Gewalt), unmöglich, Leistungen zu bringen, so hat das
Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung der Einschreibe-, Mitglieds- oder einer anderen Gebühr.
Die Benützung der Clubanlage und der Gerätschaften ist nach Maßgabe der Verfügbarkeit möglich und kann das Mitglied aus der kurzfristigen Nichtbenutzbarkeit keine Schadenersatz- oder Minderungsansprüche geltend machen.
Zustellungen
Sämtliche schriftliche Kommunikation per E-Mail oder Brief erfolgt an die zuletzt vom Mitglied bekannt gegebene Adresse. Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse der Clubleitung unverzüglich mitzuteilen. Eine Mitteilung gilt als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen an diese Adresse übermittelt wurde.
Änderungen/Schriftlichkeit
Änderungen dieser Mitgliedsbedingungen im Einzelfall, bei Abschluss der Mitgliedschaft oder nachträglich, bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit einer Vereinbarung zwischen dem Mitglied und einer nach dem GmbH-Gesetz für den Club vertretungsbefugten Person (Geschäftsführer oder Prokurist) oder einer von dieser schriftlichen dazu bevollmächtigten weiteren Person.